Kapitalbezugs-Steuern sind ein wichtiger Faktor in der Entscheidung ob und wie Kapital bei der Pension bezogen werden soll. Oft besteht jedoch ein grosses Unwissen, wie hoch diese ausfallen.
Wird Ihnen Geld aus Vorsorge ausbezahlt (beispielsweise 2. Säule BVG oder Säule 3a), gelten diese Kapitalleistungen als Einkommen. Diese Einkommen werden gesondert besteuert (Sonderveranlagung).
Unser personalisierter Rechner der Kapitalbezugs-Steuern hilft Ihnen, ein Gefühl zu bekommen, wie hoch diese Steuern bei der Pension sein würden.